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Wie ich an einem seltsamen Tage ein langes Wort loszuwerden versuchte

  • Autorenbild: Dalibor Truhlar
    Dalibor Truhlar
  • 18. März
  • 5 Min. Lesezeit

Eine Geschichte aus dem Geschichtenband "Geschichtenallerlei"


Autor: Dalibor Truhlar





Als ich an jenem seltsamen Tage aufwachte, ging mir ständig ein Wort durch den Kopf: „Haushaltmehrzweckküchenmaschineninbetriebnahmeerlaubnisbescheinigungsscheinabschnittsnummer.“


Ich wusste nicht, wie ich darauf gekommen war. Ich versuchte es loszuwerden, indem ich mir Zahnpasta auf die Oberlippe schmierte. Es half aber nicht, ich sah das Wort sogar vor meinem inneren Auge und zwar doppelt. Und da fiel mir auf, dass in dem Wort insgesamt fünf Diphthonge enthalten waren, also fünf Zwielaute. Und ich fragte mich, wie die Ausnahmeregelung der Laut-Buchstaben-Zuordnung in jenen Fällen anzuwenden sei, in denen gleichlautende Diphthonge zwei unterschiedliche Sachen bezeichnen. Schreibt man es dann unterschiedlich wie bei „Ein Laie kann mir was leihen“ oder gleich wie bei „Ein Hai ist kein Ei, aber er isst eins“? Und was ist mit dem „s“ und mit den „ss“? Ich kam einfach nicht drauf. Selbst als ich mir das Handtuch um den Kopf wickelte und gegen die Wand rannte, fand ich keine Antwort. Und so entschloss ich mich, meine trüben Gedanken durch einen Spaziergang loszuwerden.


Ich ging durch die Stadt, bog um tausend Ecken und hätte die ganze Angelegenheit beinahe schon vergessen, wenn ich bei der eintausendundersten Ecke nicht diesen Gitarrenspieler getroffen hätte. Er saß auf dem Bürgersteig, spielte Gitarre und sang ein Lied über einen Jungen, der seiner Nachbarin einen üblen Streich gespielt hatte. Einen Dummejungenstreich, wie man es nennt, obwohl es Übeljungenstreich heißen sollte. Da wurde mir spontan bewusst, dass der Ausdruck „Dummejungenstreich“ die Deklination eines reflektierten Adjektivs in einem Substantiv im Nominativ bzw. Akkusativ enthält. Damit hatte ich ein zusätzliches Problem. Dafür war ich dem Gitarrenspieler so böse, dass ich ihm auf der Stelle das Instrument entreißen wollte. Aber er ließ es sich nicht nehmen, sondern sagte, ich solle keine Saite anfassen und lieber zur Seite gehen. Da leuchtete mir ein, dass mir diese Leuchte, also dieser Typ, einen Tipp gegeben hatte. Ja, manchmal haben die schlechtesten Feen die besten Ideen und ein Weiser weist dir den Weg, und so ging ich zur „Seite“, einem Laden für pädagogische Bücher. Dort kaufte ich mir ein Buch über Grammatik und suchte darin nach der Lösung meines Problems. Leider war das Buch für Achtjährige geschrieben und ich war nicht achtjährig. Deshalb halfen mir Sprüche wie „Der Genus, Kasus, Numerus zeigen sich im der, die, dus“ auch nicht weiter.


Also begab ich mich zu einem Richter, der ein bekannter Grammatikologe war, um ihn nach Rat zu fragen. Er empfing mich in seinem Gerichtssaal in voller Robe und hörte sich genau an, was ich vorzutragen hatte. Ich erzählte ihm die Wahrheit und nichts als die Wahrheit von dem langen Wort, beichtete meine Schwierigkeiten mit den Diphthongen, gab zu, dem Gitarrenspieler sein Instrument entwenden gewollt zu haben, gestand den Kauf eines Buches für Achtjährige und bekannte, dass ich einfach nur richtig rechtschreiben wolle. Er dachte über alles nach und meinte, es sei gut gewesen, dass ich zu ihm gekommen sei, denn bei den Diphthongen entscheide der unterschiedliche Wortstamm. Und weil ich dies aufgrund meiner Unkenntnis der rechtlichen Sachlage verkannt und Reue gezeigt habe, wolle er es nicht als Missachtung der grammatikalischen Bestimmungen deuten. Deshalb werde er mir die Sache mit dem Gitarrenspieler verzeihen und auch den fahrlässigen Erwerb des für mich ungeeigneten Buches bedingt durchgehen lassen. Aber welche Bewandtnis es mit dem langen Wort an sich habe, das wisse er nicht. Denn obwohl er ein Morphologer und Syntaxer sei wie kein anderer, dürfe er sich ohne Geschworene kein Urteil anmaßen, denn alles, was wir hätten, seien nur Vermutungen und basierend auf Indizien könne er keinen Richterspruch fällen, zumal es sich nicht einmal um einen Spruch handle, sondern um ein Wort. Und weil er noch eine Verhandlung vor sich habe, müsse er die Sache wohl vertagen. 


Ich war enttäuscht und legte meinen Einspruch ein. Aber er wies diesen zurück und mich darauf hin, dass ich mir lieber einen Anwalt nehmen solle. Denn vielleicht habe ich mir das Wort bloß ausgedacht. Ich war empört und beteuerte meine Unschuld. Er meinte, dafür würde ich zumindest einen Zeugen benötigen, denn so, gänzlich ohne Beweise, sei er nur auf meine Aussage angewiesen und das sei ihm eine Mutmaßung zu wenig. Er wolle in meinem Fall auch nicht Gnade vor Recht ergehen lassen, denn die ihm bevorstehende Verhandlung dulde keinen Aufschub – ein Linksextremist hatte gegen den Rechtsstaat verstoßen und war mit einem Rechtsradikalen zusammengestoßen – und obwohl er jederzeit Zeit für mich habe, sei es gerade jetzt nicht die passende Zeit, um meinen Fall vor dem anderen Fall abzuwickeln. Also solle ich mich gefälligst selbst freisprechen. Ich beendete mein Plädoyer mit einem ausführlichen „Okay“, ließ den Kopf mit dem herumgewickelten Handtuch hängen und verabschiedete mich von dem Richter, wohlahnend, dass ein Mann der Jurisprudenz zwar ein Substantiv beugen kann, aber gewiss nicht das Recht.


Vor dem Gerichtssaal erblickte ich den Linksextremisten, der auf der Bank rechts vom Rechtsradikalen saß. Ich hätte ihn nach seiner Meinung fragen können, aber ich bezweifelte, dass ein Linksextremist über Rechtschreibung Bescheid wusste. Ich hätte den Rechtsradikalen fragen können, aber der war nicht in Haft und freie Radikale meide ich, so gut es geht. Was sollte ich schon von Leuten erwarten, die Anarchie mit einem eingekreisten „A“ schreiben, was selbst im Verzeichnis der internationalen Abkürzungen nicht so angeführt ist, oder von Autonomen, die nicht im Auto unterwegs sind? Also begab ich mich nach Hause, putzte mir die Zahnpasta von der Oberlippe und machte es mir vor dem Fernseher gemütlich.


Am Abend fing es an zu regnen. Unbefriedigt sah ich aus dem Fenster und dachte über das Verb „regnen“ nach. Wie war es zu klassifizieren, wenn es in einem Satz vorkam wie „Es werden sich Tropfen geregnet haben“? Mich überraschte die Reflexivität der passiven Form dieses transitiv gebrauchten und an sich intransitiven Verbs im zweiten Futur. Oder interpretierte ich es falsch? 

So sinnend legte ich mich ins Bett, deckte mich zu und schaltete auf ein anderes Programm. Aber die Fernbedienung funktionierte unter der Decke nicht. Ich zerstörte sie also und verbrannte sicherheitshalber auch die Decke. Dann entfernte ich mir das Handtuch vom Kopf. 

Erst kurz bevor ich an jenem seltsamen Tage am Boden unter dem Tisch in der Küche einschlief, wurde mir klar, was das Schicksal mir durch seine merkwürdigen Fügungen wohl hatte mitteilen wollen: Rechtsprechung ist schwierig, doch Rechtschreibung ist schwieriger. Welch eine Plattitüde von einer Pointe.









Der Geschichtenband "Geschichtenallerlei" (367 Seiten) von Dalibor Truhlar (ISNI: 0000 0000 8402 2282) erschien 2013 beim Trauner Verlag Linz (ISBN: 978-3-99033-125-5) und als überarbeitete Auflage im Eigenverlag 2023 (ISBN: 979-8-391-75330-8). Er ist auf Amazon ↗ als Taschenbuch und als E-Book erhältlich, kann auf Google Books ↗ kostenlos gelesen werden und ist auch auf Zenodo ↗ (10.5281/zenodo.18257630).

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